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Waldkraft MSM PUR für Pferde – Organischer Schwefel – 950g

WK10124
€45.80
lieferbar
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Produktbeschreibung
Marke: Waldkraft

Produktinformationen "MSM PUR für Pferde – Organischer Schwefel – 950g"

MSM Pur für Pferde – Organischer Schwefel – 950g – OptiMSM

Preis 45,80 € Inhalt 950g (48,21 € / 1 Kilogramm) inkl. Mwst. zzgl. Versandkosten.


Produkt-Vorteile im Überblick

  • organischer Schwefel in hochreiner Form
  • hochwertige Herstellung in mehrstufigem Destillationsverfahren
  • unverzichtbarer Bestandteil vieler körpereigener Stoffe
  • ausgezeichnete Verträglichkeit
  • einfache Dosierung


Einzelfuttermittel für Pferde

MSM Pur von Waldkraft ist organischer Schwefel – gewonnen aus natürlichen Rohstoffen. Schwefel ist an vielen essentiellen Prozessen im Organismus beteiligt. Es ist ein unverzichtbarer Bestandteil vieler körpereigener Stoffe wie verschiedener Enzyme, Hormone und lebenswichtiger Aminosäuren.

Schwefel ist wertvoll für

Knochen
Gelenke
Muskeln, Sehnen und Bänder
Haut und Hufe
Fell

Fütterungsempfehlung

Ponys: ½ - 1 Messlöffel täglich

Großpferde: 1-2 Messlöffel täglich

(1 Messlöffel = ca. 10g)

Zusammensetzung

100% Methyl-Sulfonyl-Methan, mehrfach destilliert

Lagerung

Verschlossen, trocken und kühl und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Inhalt

950g Pulver

Waldkraft ist nicht berechtigt, über eine etwaige gesundheitliche Wirkung Auskunft zu geben. Das Produkt ist keine Arznei oder Nahrungsergänzungsmittel und verfügt über keine heilenden Eigenschaften.

Dosierungsempfehlung

Ponys: 1/2–1 Messlöffel täglich
Großpferde: 1–2 Messlöffel täglich
(1 Messlöffel ca. 10g)

Die entsprechende Menge Pulver dem Kraftfutter zusetzen oder über das Heu geben. Als Kur oder dauerhafte Gabe anwendbar. Mit geringer Dosiermenge beginnen und nach Bedarf steigern.

Lagerung

Verschlossen, trocken und kühl und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Inhalt

100% Methyl-Sulfonyl-Methan

950 g Pulver


Mit der Health-Claims-Verordnung des Europäischen Parlaments – Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 12. Dezember 2012 – gibt es deutliche Einschränkungen bzgl. nährwert- und gesundheitsbezogener Aussagen von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln. Eine Werbung mit diesen Aussagen ist nach dieser Verordnung nur dann zulässig, wenn sie in klinischen Studien belegt wurden. Die damit verbundenen kostenintensiven Prozesse können in der Regel nur von der pharmazeutischen Industrie getragen werden. Dies bedeutet nicht, dass es keine gesundheitsbezogenen Wirkungen mehr gibt, sondern lediglich, dass diese nicht mehr von uns benannt werden dürfen. Über die Wirkstoffe und Wirkmechanismen finden Sie viele Informationen in unserer ausgewählten Fachliteratur – verfasst von führenden Experten.

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