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Waldkraft Ur-Mineral – Zeolith & Bentonit + EM-Keramik – 360g

WK10063
€29.80
lieferbar
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Produktbeschreibung
Marke: Waldkraft
Produktinformationen "Ur-Mineral – Zeolith & Bentonit + EM-Keramik – 300g"

Ur-Mineral – Zeolith + Bentonit + EM Keramik 360g

Preis 29,80 € Inhalt 360g ( 82,78 € / 1 Kilogramm) inkl. Mwst. zzgl. Versandkosten.


Ur-Mineral von Waldkraft ist eine Mischung aus den Toxin bindenden Siliziummineralien Klinoptilolith und Montmorillonit versetzt mit gebranntem EM-Tonpulver. Es vereint sich ergänzende Wirkeigenschaften: Zeolith besitzt eine hohe selektive Adsorptionsfähigkeit sowie Molekularsiebfunktionen gegenüber verschiedenen Stoffen. Bentonit ist eine Tonerde vulkanischen Ursprungs und hat wie Zeolith ebenfalls die Eigenschaft, verschiedene Schadstoffe zu binden. Bei Feuchtigkeitsaufnahme bildet es einen dünnen Gelfilm auf organischen Oberflächen. Die EM-Tonkeramik nimmt zusätzlich feinstofflichen Einfluss auf das mikrobielle Klima des Umfeldes.

✔ Stabilisierung des Millieus

✔ hochwertige probiotische Quelle

✔ bindet Biotoxine & Schwermetalle

✔ wirkt basisch & antioxidativ auf das Umfeld

✔ mineralstoffreich

Anwendung

Waldkraft´s Ur-Mineral ist vielseitig einsetzbar z.B. als Bodenhilfsstoff. Das Pulver mit etwas Wasser versetzten und zu dem behandelnden Medium geben. Eine minimale Anwendungsdauer von 8-12 Wochen ist empfehlenswert und bei Bedarf verlängerbar. Nicht gleichzeitig mit anderen Mitteln verwenden. Nicht einatmen.

Lagerung

Trocken, lichtgeschützt & kühl und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Inhalt

Aktiviertes Naturzeolith (3-5µm), tribo-mechanisch zerkleinert, mit 93% Klinoptilolith-Gehalt, Bentonit in pharmazeutischer Qualität mit hohem Montmorillonit-Gehalt und gebrannte EM-Tonerde. Ur-Mineral ist ein reines Naturprodukt, frei von jeglichen Zusatzstoffen.

300 g Pulver


Mit der Health-Claims-Verordnung des Europäischen Parlaments – Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 12. Dezember 2012 – gibt es deutliche Einschränkungen bzgl. nährwert- und gesundheitsbezogener Aussagen von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln. Eine Werbung mit diesen Aussagen ist nach dieser Verordnung nur dann zulässig, wenn sie in klinischen Studien belegt wurden. Die damit verbundenen kostenintensiven Prozesse können in der Regel nur von der pharmazeutischen Industrie getragen werden. Dies bedeutet nicht, dass es keine gesundheitsbezogenen Wirkungen mehr gibt, sondern lediglich, dass diese nicht mehr von uns benannt werden dürfen. Über die Wirkstoffe und Wirkmechanismen finden Sie viele Informationen in unserer ausgewählten Fachliteratur – verfasst von führenden Experten.

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